AGB

ALLGEMEIN
Für alle Bestellungen und Lieferungen gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Unsere bisherigen AGB verlieren mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ihre Gültigkeit. Soweit diese AGB vereinbart sind, gelten sie auch für künftige Geschäfte, solange nichts anderes vereinbart ist.

GERICHTSSTAND
Für alle Streitigkeiten gilt das für unseren jeweiligen Firmensitz, zur Zeit Gäufelden-Nebringen, zuständige Gericht als vereinbart.

ZAHLUNGEN
Zahlungen an uns haben innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne jeglichen Abzug zu erfolgen. Soweit Zahlungen aus der EU innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum eingehen, gewähren wir 2 % Skonto. Die Skontogewährung gilt nicht, soweit Musterbücher in Rechnung gestellt werden. Der Kaufpreis für die Musterbücher ist stets sofort ohne jeglichen Abzug zu bezahlen. Soweit keine rechtzeitige Zahlung erfolgt, sind wir berechtigt, Zinsen von 8 % p. a. über dem Basiszinssatz der EZB zu verlangen. Die Geltendmachung eines höheren Zinssatzes bleibt vorbehalten.

PREISE
Die Preise gelten laut unserer gültigen Preisliste, in der auch die Lieferkonditionen und Minderaufschläge genannt werden.

LIEFERUNG
Die Lieferung erfolgt gemäß Vereinbarung. Lieferverzögerungen sind kein Grund zum Rücktritt des Käufers vom Vertrag. Für eventuelle Folgeschäden aufgrund der verzögerten Lieferung haften wir nicht. Rücksendungen sind nur nach vorheriger Vereinbarung zulässig. In diesem Fall erstatten wir 80% des Kaufpreises. Die Rücksendung der Ware erfolgt für uns kostenfrei.

GEWÄHRLEISTUNGEN/MÄNGELRÜGEN
Die von uns gelieferte Ware muss unverzüglich nach Eingang auf Beschädigungen überprüft werden. Transportschäden sind bei der jeweiligen Spedition geltend zu machen. Beanstandungen können nur umgehend nach Erhalt der Ware uns gegenüber schriftlich erfolgen. Zur Prüfung der Reklamation muß uns die Ware vollständig im Original vorliegen. Soweit offensichtliche Mängel vorliegen, können diese nach Beginn des Zuschnitts oder nach Beginn der sonstigen Verarbeitung nicht mehr geltend gemacht werden. Die Prüfung der verdeckten Mängel hat mit der Verarbeitung von höchstens drei Bahnen zu erfolgen. Aufwendungen des Käufers, die dieser im Zusammenhang mit der Nacherfüllung hatte, werden nicht ersetzt. Soweit eine Gutschrift aus Kulanz erfolgt, kann diese nur mit Warenlieferungen verrechnet werden.

EIGENTUMSVORBEHALT
Die von uns gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Erfüllung aller unserer Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer unser Eigentum. Der Käufer ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang zu veräußern oder zu verarbeiten. Der Käufer ist nicht berechtigt, die unter dem Eigentumsvorbehalt stehende Ware zu verpfänden oder als Sicherung zu übereignen. Die Veräußerung ist lediglich gestattet, wenn der Käufer seinen Kunden gegenüber nur unter Eigentumsvorbehalt liefert.

Der Käufer tritt schon jetzt seine Kaufpreisforderung gegen seinen Kunden aus dem Weiterverkauf von uns gelieferter Ware an die Firma T47 BIOACTIVE TEXTILE WALLCOVERINGS Gmbh ab.

ANWENDBARES RECHT
Es gilt das nationale Recht der Bundesrepublik Deutschland.